22.03.2022

Anpassung der Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser

Die derzeit zunehmenden gerade zu drastischen Preissteigerungen für Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe beobachten wir mit großer Sorge. Sie werden sich, wenn auch zeitversetzt, bei den Kosten für Heizung und Warmwasser für Ihre Wohnung auswirken. 

Die Erhöhung der Fernwärmekosten ist in einer enormen Steigerung der Preise am Markt für Gashandel begründet. An den Handelsplätzen für die kurzfristige Beschaffung der Energiequellen hat sich der Einkaufspreis vervielfacht. Auch am Markt, an dem die regionalen Energieversorger langfristig einkaufen, hat sich der Preis schon verdoppelt. 

Die Heizkosten werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abgerechnet - jedoch immer erst ein Jahr rückwirkend. In diesem Jahr rechnen wir also die Kosten aus 2021 ab. Die Preissteigerungen des aktuellen Jahres wirken sich dementsprechend auf Ihre Nebenkostenabrechnung 2022 aus.

Als Genossenschaft und ihr Vermieter haben wir für unsere Mieter und Mitglieder die Aufgabe, wirtschaftlich als auch finanziell eine Schutzfunktion auszuüben. Dieses bedeutet, dass wir zur Vermeidung bzw. Abfederung von besonders hohen Nachzahlungen eine Anpassung der Vorauszahlung vornehmen müssen. Es ist besser monatlich beispielhaft 40 € mehr zu zahlen als eine Nachzahlung zu erhalten, in der auf einmal 400 € fällig werden.

Wir möchten deutlich machen, dass es sich um eine außerordentliche Situation in Bezug explosionsartig steigender Kosten handelt, auf die wir als Genossenschaft reagieren müssen und die somit auch im Einklang mit Ihrem Interesse stehen. Alle betroffenen Mieter haben von uns ein Schreiben mit der jeweiligen Auswirkung der geplanten Anpassung für Ihre Wohnung erhalten.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II), Grundsicherung oder Sozialhilfe nehmen Sie unser Anpassungsschreiben als Grundlage für ein Gespräch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter und bitten um die Anpassung Ihrer Kosten der Unterkunft. Erhalten Sie die Zustimmung zur Änderung Ihres Anspruchs, benötigen wir dies als Anlage für die Anpassung der Vorauszahlung.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte an die im Anpassungsschreiben angegebenen Sachbearbeiter.